Bingen „Bubenstück“
Preisänderungen:
Die EDG kann bei Kostensteigerungen und Veränderungen am Wärmemarkt den im Preisblatt genannten Grundpreis und den Arbeitspreis gemäß nachfolgender Formeln anpassen:
Die Anpassung des Grundpreises und des Messpreises erfolgt jährlich mit der Abrechnung des betreffenden Jahres rückwirkend für das gesamte abzurechnende Jahr.
Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt jeweils vierteljährlich. Für die Anpassung wird das arithmetische Mittel der Preisänderungspositionen der zurückliegenden 6 Monate gebildet:
zum 01.01.: April bis September des Vorjahres,
zum 01.04.: Juli bis Dezember des Vorjahres,
zum 01.07.: Oktober des Vor- bis März des Abrechnungsjahres
und zum 01.10.: Januar bis Juni des Abrechnungsjahres.
Grundpreis
PG0 = Grundpreis gemäß §5 (2) = 25,00 €/kWth (netto zzgl. Umsatzsteuer)
L = Der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Lohnindex des tariflichen Stundenlohns (männliche und weibliche Arbeiter zusammen) in der Energieversorgung nach den Veröffentlichungen in Fachserie 16 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 4.3, Ziffer 2 Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften. Maßgeblich ist der Jahreswert für das dem Abrechnungszeitraum vorausgehende Jahr.
= 106,2 (aktueller Preisstand, Vorperiode 106,2)
L0 = Der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Lohnindex des tariflichen Stundenlohns (männliche und weibliche Arbeiter zusammen) in der Energieversorgung nach den Veröffentlichungen in Fachserie 16 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 4.3, Ziffer 2 Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften. Zu Vertragsbeginn der Jahreswert für das Jahr 2006
= 79,1; 2015=100.
Arbeitspreis
PA0 = Arbeitspreis gemäß § 5 (3) = 47,00 €/MWhth (netto zzgl. Umsatzsteuer)
B = neue Betriebsmittelkosten, berechnet nach dem Preisindex für die Instandhaltung von Wohngebäuden (ehem. Mehrfamiliengebäuden) ohne Schönheitsreparaturen, Position Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Fachserie 17, Reihe 4, veröffentlicht durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden.
= 141,8 (aktueller Preisstand, Vorperiode 176,4)
B0 = Betriebsmittelkosten, berechnet nach dem Preisindex für die Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden ohne Schönheitsreparaturen, Position Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Fachserie 17, Reihe 4, veröffentlicht durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden. Zu Vertragsbeginn der Jahreswert für das Jahr 2006
= 58,9; 2021=100.
(Vorherige Basis: 75,3; 2015=100)
H = neuer Kostenindex für Holz, berechnet nach dem Preisindex der Erzeugerpreise forstwirtschaftlicher Produkte – Forsten -: Insgesamt, ohne Umsatzsteuer, Holzsorten Industrieholz, Zusammen (alle Holzarten), Fachserie 17, Reihe 1, veröffentlicht durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden.
= 110,3 (aktueller Preisstand, Vorperiode 112,4)
H0 = Kostenindex für Holz, berechnet nach dem Preisindex der Erzeugerpreise forstwirtschaftlicher Produkte – Forsten -: Insgesamt, ohne Umsatzsteuer, Holzsorten Industrieholz, Zusammen (alle Holzarten), Fachserie 17, Reihe 1, veröffentlicht durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden. Zu Vertragsbeginn der Jahreswert für das Jahr 2006
= 62,2; 2015=100.
HEL = neuer Kostenindex für Heizöl, berechnet aus dem Durchschnittspreis der vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 17, Reihe 2, veröffentlichten Preise für extra leichtes Heizöl für die Berichtsorte Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim bei Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher mit 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, einschl. Mineralölsteuer und Ökosteuer, ohne Umsatzsteuer durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden.
= 86,33 €/hl (aktueller Preisstand, Vorperiode 89,74)
HEL0 = Kostenindex für Heizöl, berechnet aus dem Durchschnittspreis der vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 17, Reihe 2, veröffentlichten Preise für extra leichtes Heizöl für die Berichtsorte Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim bei Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher mit 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, einschl. Mineralölsteuer und Ökosteuer, ohne Umsatzsteuer durch das statistische Bundesamt in Wiesbaden. Zu Vertragsbeginn der Jahreswert für das Jahr 2006
= 49,84 €/hl.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die CO2-Abgabe in ihrer jeweils gültigen Höhe zu dem Wärmepreis hinzugerechnet.
CO2-Abgabe = 13,20 €/MWh (Preisstand: 2024, Heizöl)
Messpreis
PM0 = Messpreis gemäß §5 (4) 140,00 € (netto zzgl. Umsatzsteuer)
L = Der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Lohnindex des tariflichen Stundenlohns (männliche und weibliche Arbeiter zusammen) in der Energieversorgung nach den Veröffentlichungen in Fachserie 16 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 4.3, Ziffer 2 Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften. Maßgeblich ist der Jahreswert für das dem Abrechnungszeitraum vorausgehende Jahr.
= 106,2 (aktueller Preisstand, Vorperiode 106,2)
L0 = Der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Lohnindex des tariflichen Stundenlohns (männliche und weibliche Arbeiter zusammen) in der Energieversorgung nach den Veröffentlichungen in Fachserie 16 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 4.3, Ziffer 2 Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften. Zu Vertragsbeginn der Jahreswert für das Jahr 2006
= 79,1; 2015=100.