Nieder-Olm „Weinberg II“
Preisänderungen:
Die EDG kann bei Kostensteigerungen und Veränderungen am Wärmemarkt den im Preisblatt genannten Grundpreis und den Arbeitspreis gemäß nachfolgender Formeln anpassen:
Eine Anpassung der Preise erfolgt in der Regel halbjährlich zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres.
Grundpreis
GP0 = 23,69 €/Monat (Preisstand: 01.01.2000, netto zzgl. Umsatzsteuer)
L = Der Index der tariflichen Stundenverdienste in der Gesamtwirtschaft, Deutschland (Quartalswerte) Wirtschaftszweig D-E oh. 37 u. 38/39 Energie- und Wasserversorgung, nach den Veröffentlichungen in Fachserie 16 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 4.3 – Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten – Lange Reihen. Zum 01.04. der Wert aus Oktober des Vorjahres, und zum 01.10. der Wert aus April des Abrechnungsjahres.
= 106,9 (aktueller Preisstand, Vorperiode 105,5)
L0 = 63,8 (April 2000, 2020 = 100)
I = Der Durchschnittswert vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres des Investitionsgüterindexes nach den Veröffentlichungen in Fachserie 17 des Statistischen Bundesamtes, Reihe 2, lfd. Nr. 322 (vorher: 317), GP 253 Dampfkessel.
= 134,0 (aktueller Preisstand, Vorperiode 125,9)
I0 = 62,7 (Durchschnittswert Januar bis Dezember 1999, 2015 = 100)
Arbeitspreis
AP0 = 7,01 ct/kWhth (Preisstand: 01.04.2011, netto zzgl. Umsatzsteuer)
FW = Arithmetisches Mittel der monatlichen Preisindizes des Statistischen Bundesamtes, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Verwendungszw. d. Individualkonsums, Sonderpositionen, „Wärmepreisindex“ (Fernwärme, einschl. Umlage). Für die Anpassung zum 01.04. eines jeden Jahres gilt das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vorjahres; für die Anpassung zum 01.10. eines jeden Jahres das arithmetische Mittel der Monate Januar bis Juni des Abrechnungsjahres.
= 167,9 (aktueller Preisstand, Vorperiode 164,9)
FW0 = Basisindex = 94,4 (2020 = 100)
(Vorherige Basis: 89,3; 2015 = 100)
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die CO2-Abgabe in ihrer jeweils gültigen Höhe zu dem Wärmepreis hinzugerechnet.
CO2-Abgabe = 1,01 ct/kWh (Preisstand: 2024, Erdgas,
Vorperiode 0,67 ct/kWh)